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Aktuelles zu Führerschein und Autopapieren
bei Übersieldung nach Spanien
Mit Urteil des Europäischen Gerichtshof vom
09.09.2004 wurde jetzt klargestellt: auch in Spanien bleibt der deutsche Führerschein
gültig.
Allerdings gibt es, ebenso wie für Spanier, einige
Auflagen, wobei die Anforderungen mit dem Alter zunehmen:
Bis 45 Jahre: Alle zehn Jahre den Führerschein
erneuern.
45 – 70 Jahre: Hinzu kommt jetzt der Seh- und Reaktionstest alle fünf
Jahre.
Ab 70 Jahre: Prüfung der Fahrtüchtigkeit alle zwei Jahre
Und welche Papiere müssen Sie im PKW mit sich führen?
Sie sind noch Halter eines Fahrzeuges mit deutschem
Kennzeichen, dann genügen
Fahrzeugschein, Führerschein und Versicherungskarte.
Als Halter eines PKW mit spanischem Kennzeichen müssen
Sie hingegen sechs verschiedene Dokumente vorhalten:
- Zulassungsschein, permiso de circulación
- Fahrzeugdatenblatt, tarjeta ITV
- Führerschein, carnet de conducir
- Versicherungspolice, poliza de seguro
- Zahlungsnachweis der Versicherungspolice, recibo de poliza
- TÜV-Bericht, informe inspección técnica
de vehiculos, ITV
Wenn Sie sich auf das Mitführen von Kopien beschränken, müssen
diese von der Verkehrsbehörde, Trafíco, beglaubigt sein.
Eine Information der
Rechtsanwaltskanzlei Menth / Manacor, Mallorca
Tel. +34 971-55 93 77 / Fax. +34 971-55 93
68
E-Mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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Auswandern nach Spanien
Günter Menth
Mitautor Band 2
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Spezialisiert auf Deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten, insbesondere
Erbrecht & Immobilienrecht
Mallorca & Würzburg |
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