Erbrechtsprozess in Deutschland
mit Spanienvermögen als Nachlassgegenstand
Ist der Erblasser deutscher Nationalität werden gerichtliche
Auseinandersetzungen auch bei Hauptnachlassgegenstand mit Belegenheitsort
Spanien, - etwa einer Finca -, regelmäßig in Deutschland ausgetragen,
selbst dann wenn der Vererber schon über den Zeitraum von Jahrzehnten
seinen Wohnsitz nach Spanien verlagert hatte.
Für den Gerichtsstand in Deutschland wird dann an den letzten
Wohnort des Erblassers in Deutschland angeknüpft.
Während das von der (deutschen) Nationalität des Vererbers
abhängige materielle deutsche Erbrecht dem deutschen Gericht
und den beteiligten Rechtsanwälten naturgemäß geläufig
ist, tun sich regelmäßig folgende spanienspezifische
Problembereiche auf, welche am besten in ergänzender Mitwirkung
eines auf Spanien spezialisierten Anwaltskollegen bewältigt
werden. Im Regelfall genügt hier eine Fernkooperation ohne
Notwendigkeit der Mitanwesenheit bei Prozessterminen.
Folgende spanienspezifische Problembereiche
bedürfen typischerweise
einer ergänzenden Abklärung in Spanien:
Feststellung des tatsächlichen
Verkehrswertes der Immobilie in Spanien,
etwa zur Taxierung von Pflichtteilsansprüchen
Erkundung ob ein weiteres Testament in
Spanien erstellt wurde
Auseinandersetzung mit Erbschaftsbesitzern
in Spanien, etwa dem Lebensgefährten
und Mitbewohner des Hauses oder der Eigentumswohnung des
Erblassers in
Spanien
Dokumentenbeschaffung in Spanien, wie Grundbuch-,
Handelsregister- oder
Bankauszüge und, bei Versterben in Spanien, nicht zuletzt
der Sterbeurkunde.
Realisierung der Erbschaftsannahme
in Spanien um nach Erbschaftsteuerzahlung in einem weiteren
Schritt in Spanien die Rechtsnachfolge in Immobilien
oder Bankkontenwerten auch tatsächlich antreten zu
können.
Vermögensrecherche in Spanien, wenn Anhaltspunkte existieren,
dass Vermögenswerte in Spanien nach dem Erbfall oder in
den Vorjahren ohne adäquate Gegenleistung „verschwunden“ sind.
Organisation des Verkaufes von
Nachlassgegenständen
in
Spanien zum adäquaten Preis.