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Erbrechtsprozess in Deutschland
mit Spanienvermögen als Nachlassgegenstand

Ist der Erblasser deutscher Nationalität werden gerichtliche Auseinandersetzungen auch bei Hauptnachlassgegenstand mit Belegenheitsort Spanien, - etwa einer Finca -, regelmäßig in Deutschland ausgetragen, selbst dann wenn der Vererber schon über den Zeitraum von Jahrzehnten seinen Wohnsitz nach Spanien verlagert hatte.

Für den Gerichtsstand in Deutschland wird dann an den letzten Wohnort des Erblassers in Deutschland angeknüpft.

Während das von der (deutschen) Nationalität des Vererbers abhängige materielle deutsche Erbrecht dem deutschen Gericht und den beteiligten Rechtsanwälten naturgemäß geläufig ist, tun sich regelmäßig folgende spanienspezifische Problembereiche auf, welche am besten in ergänzender Mitwirkung eines auf Spanien spezialisierten Anwaltskollegen bewältigt werden. Im Regelfall genügt hier eine Fernkooperation ohne Notwendigkeit der Mitanwesenheit bei Prozessterminen.

Folgende spanienspezifische Problembereiche bedürfen typischerweise einer ergänzenden Abklärung in Spanien:

  1. Feststellung des tatsächlichen Verkehrswertes der Immobilie in Spanien,
    etwa zur Taxierung von Pflichtteilsansprüchen
  2. Erkundung ob ein weiteres Testament in Spanien erstellt wurde
  3. Auseinandersetzung mit Erbschaftsbesitzern in Spanien, etwa dem Lebensgefährten
    und Mitbewohner des Hauses oder der Eigentumswohnung des Erblassers in
    Spanien
  4. Dokumentenbeschaffung in Spanien, wie Grundbuch-, Handelsregister- oder
    Bankauszüge und, bei Versterben in Spanien, nicht zuletzt der Sterbeurkunde.
  5. Realisierung der Erbschaftsannahme in Spanien um nach Erbschaftsteuerzahlung in einem weiteren Schritt in Spanien die Rechtsnachfolge in Immobilien oder Bankkontenwerten auch tatsächlich antreten zu
    können.
  6. Vermögensrecherche in Spanien, wenn Anhaltspunkte existieren, dass Vermögenswerte in Spanien nach dem Erbfall oder in den Vorjahren ohne adäquate Gegenleistung „verschwunden“ sind.
  7. Organisation des Verkaufes von Nachlassgegenständen in
    Spanien zum adäquaten Preis.

 

Eine Information der
Rechtsanwaltskanzlei Menth / Manacor, Mallorca
Tel. +34 971-55 93 77 / Fax. +34 971-55 93 68
E-Mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

 

Auswandern nach Spanien

Günter Menth
Mitautor Band 2
Rechtsanwalt & Abogado inscrito

Spezialisiert auf Deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erbrecht & Immobilienrecht

Mallorca & Würzburg

 


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