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Die spannende Frage nach dem
Immobilienwert in Spanien.
Sogar die offiziellen Wertangaben differieren erheblich
Wieviele Euros ist meine Immobilie in Spanien
wert? Wer wüsste dies nicht
gerne als Eigentümer. Allerdings eine seriöse Information zum tatsächlichen
Immobilienwert zu erhalten ist nicht einfach.
Im Verkaufsfall ist dieses Wissen sogar ganz entscheidend,
ebenso im Erbfall, wenn Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsansprüche
geltend gemacht werden u.a.
Der frühere Kaufpreis ist veraltet. Der in der notariellen Urkunde
angegebene Preis stellte zudem in der Vergangenheit oft nur einen Teil, den
offiziell bezahlten, des Gesamtpreises, dar. Der ergänzend bezahlte
Kaufpreisanteil ist oft nicht bekannt.
Bleibt die Möglichkeit den aktuellen Immobilienwert per Sachverständigengutachten
bestimmen zu lassen. Angewandt wird dann oft eine Art Vergleichswertverfahren
durch Heranziehen von Verkaufspreisen in ähnlicher Lage und von Objekten ähnlicher
Grösse und Qualität.
Hier erscheint allerdings die verwandte Datengrundlage
oft zweifelhaft. Zugrundegelegt werden von manchen Schätzgesellschaften nämlich
mitunter Maklerangebote vergleichbarer Objekte in ähnlicher Lage. Aber
Angebots- und Verkaufspreise sind ja bekanntlich oft nicht identisch.
Hinzu kommt, dass von Banken als Grundlage zur Vergabe
von Hypotheken beauftragte Gutachtergesellschaften zugunsten der Banken
mitunter konservative, sprich
niedrig gehaltene, Wertschätzungen vornehmen.
Allerdings sind diese Gutachten mit unter 1000 €, also beschränktem
Kostenaufwand erhältlich.
Die notariellen Urkunden weisen ja bekanntlich oft
nicht den kompletten Kaufpreis aus, während die Maklerangebotspreise häufig nicht erzielt
werden können.
Der Blick in den eigenen Grundsteuerzahlungsbeleg
gibt eine mögliche
Auskunft. Dort ist der Katasterwert, valor catastral, ausgewiesen, untergliedert
in valor de suelo und valor de construcción. Der angegebene Katasterwert
allerdings scheint erheblich unter dem tatsächlichen Marktwert zu liegen.
Und da haben Sie recht. Ein verlässlicher Wertindikator ist dieser nicht.
So kann man sich auch nicht einmal darauf verlassen,
dass der tatsächliche
Marktpreis etwa doppelt oder dreimal so hoch sei. Der Katasterwert wird aktuell
in sehr uneinheitlichen Schritten an den Verkehrswert angepasst.
Der Kontrollwert des spanischen Finanzamtes, was ist
das, und gibt dieser den gesuchten realistischen Marktwert? Nun, will das
Finanzamt eine Preiskontrolle
ausüben dahingehend, ob die in Verkaufs-, Tausch- und oder in der Erbschaftsannahmeerklärung
angegebene Wert akzeptabel ist, dann muss es eine eigene Prüfungssystematik
erstellen, welche auch veröffentlich ist, und im Ergebnis einen Wert
ergibt, der meist 10 – 30 % unter dem tatsächlichen Verkehrswert
liegen dürfte. Diese Berechnung ist also eine reale Möglichkeit
zur annäherungsweisen Wertfindung und kann von Fachleuten auch nachvollzogen
oder parallel berechnet werden.
Fazit: In der Praxis verbleiben also zwei Möglichkeiten:
- Durchführung einer Parallelrechnung nach der
Methodik des spanischen
Finanzamtes
- Beauftragung eines externen Wertgutachtens.
Eine Information der
Rechtsanwaltskanzlei Menth / Manacor, Mallorca
Tel. +34 971-55 93 77 / Fax. +34 971-55 93
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E-Mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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Auswandern
nach Spanien
Günter Menth
Mitautor Band 2
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Spezialisiert auf Deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten, insbesondere
Erbrecht & Immobilienrecht
Mallorca & Würzburg
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