|
Erstkontakt zum Spanien-Anwalt
Erstberatungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
kommt beiden Seiten entgegen
Wer unternehmerisch tätig ist, hat
regelmässig einen „Hausanwalt“ oder „Unternehmensanwalt“.
Dieser wird zunächst einmal mit allen auftauchenden
Rechtsfragen befasst. Bedarf es eines Spezialisten, dann wird der
Hausanwalt mit der Suche nach dem spezialisierten Rechtsanwalt
beauftragt.
Wer hingegen im Berufsleben nicht selbständig
tätig ist oder war, dem ist der Umfang mit Rechtsanwälten
ungewohnt und das Konzept der Vergütung unbekannt. Hier schafft
die Einführung der Erstberatungsgebühr Sicherheit.
Kommt jemand zum ersten Mal mit einem deutschen
Rechtsanwalt in Kontakt, so kann er sämtliche Rechtsfragen
stellen, ohne dass das Anwaltshonorar 190 € zzgl. USt. überschreitet.
Diese Regelung wurde vor einigen Jahren in die gesetzliche Regelung
der Anwaltshonorare eingeführt und in 2004 vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz übernommen.
Auch dem Rechtsanwalt gibt diese Regelung Sicherheit.
Die Beratungszeit für diese erste Beratung beschränkt
sich grundsätzlich auf einen Zeitrahmen bis zu 90 Minuten.
Weiterhin kann bei diesem beschränkten Gebührenrahmen
keine detaillierte zeitaufwendige Recherche verlangt werden. Ziel
ist vielmehr, die rechtliche Grundorientierung des Mandanten, der
gleichsam den Wissenstand des Rechtsanwaltes kurzfristig „gemietet“ hat.
Dieses Modell des Einstieges per Erstberatung
funktioniert natürlich in der Praxis nur dann, wenn Sie zuvor
einen auf dem jeweiligen Fachgebiet versierten Rechtsanwalt ausgewählt
haben.
Als Erbrechtsanwalt mit Spezialisierung auf deutsch-spanische
Rechtsangelegenheiten ist damit automatisch der für Erstberatungen
passende Rechtsbereich vorgezeichnet.
Beiden Seiten verbleibt nach der Erstberatung
ein klarer Einschnitt zur Entscheidung, ob und in welchem Bereich
die Rechtsberatung fortgesetzt werden und welche Massnahmen umgesetzt
werden sollen.
Naturgemäss ist dieser Erstkontakt beim auf
Spanienrechtsfälle focusierten Rechtsanwalt überdurchschnittlich
häufig, wenngleich, - so unsere Erfahrung -, man als so spezialisierter
Anwalt durchaus zum „Hausanwalt für Spanien“ werden
kann.
Ähnlich wie ein Unternehmen bedarf auch die
Investition in spanisches Hauseigentum einer kontinuierlichen Begleitung:
Erwerbsvorgang, Steuerplanung, Eigentümergemeinschaft, Bauvorhaben,
Rechtsnachfolge.
Strategisches Vorgehen zahlt sich hier aus.
Die Vorteile der Erstberatung beim Spanienanwalt
- im Überblick -
- Begrenzte Kosten – begrenzter Zeitaufwand
- Inanspruchnahme im spezifischen Fachgebiet
- Abgeschlossene Beratungsetappe mit Neuentscheidung
zum künftigen Fortgang
- Transparenz weiterer Beratungsinhalte, Kosten
und Aufwand sowie der Vorteile von rechtlichen Regelungen
- Abbau der Kontaktschwellen
Was aber, wenn man sich örtlich nicht im
näheren Umkreis des spezialisierten Rechtsanwaltes aufhält
?
Kein Problem. Die Fragestellung kann auch per
Telefon, Fax oder e-mail formuliert und die Antwort auf den entsprechenden
Kommunikationswegen übermittelt werden.
Eine Information der
Rechtsanwaltskanzlei Menth / Manacor,
Mallorca
Tel. +34 971-55 93 77 / Fax. +34 971-55 93
68
E-Mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
|
|
Auswandern
nach Spanien
Günter Menth
Mitautor Band 2
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Spezialisiert auf Deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten,
insbesondere Erbrecht & Immobilienrecht
Mallorca & Würzburg
|
|