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Rechtssicherheit in Spanien
Hitliste der Problembereiche und wie Sie damit umgehen
Auf das richtige Vorgehen kommt es an.
Zunächst geht es darum die potentiellen Problembereiche zu erkennen.
Hier hilft Ihnen natürlich ein Partner mit langjähriger Vorort-Erfahrung – wenn
er auch tatsächlich ihre Interessen vertritt.
Auf der Basis unserer 10-jährigen Erfahrung vor Ort in Spanien haben
wir Ihnen folgende Hitliste der Problembereiche zusammengestellt.
Mansche Fehler sind korrigierbar, andere können direkt im Ruin enden.
Diese Problembereiche können Sie erwarten – hier
ist Rechtssicherheit angezeigt:
1. Traspaso und Geschäftsübernahmen in
Feriengebieten
Außer mit dem Traum vom sofortigen Leben im sonnigen Süden
oder dem Entfliehen in eine neue Lebenssituation ist kaum erklärbar,
welche große Anzahl von Mitteleuropäern sich durch Übernahme
von Restaurationsbetrieben in spanischen Feriengebieten direkt in den Ruin
stürzt, entweder wird das Anfangskapital vernichtet oder sich eine
Verschuldungsfalle geschaffen. Typischerweise wird die rechtliche Absicherung
vernachlässigt.
Da werden Warnzeichen wie der jährliche Pächterwechsel
in den letzten zehn Jahren nicht ernst genommen und auf Fantasieumsatzangaben
der letzten Jahre vertraut.
Bars und kleine Gaststätten in Feriengebieten sind deshalb so beliebt
weil man hier doch vermeintlich auch ohne entsprechende Sprachkenntnisse
erfolgreich tätig werden kann.
Aber gerade durch diese fehlenden Sprachkenntnisse werden sie zum geeigneten
Opfer von Konkurrenten und Vermietern. Letztere lassen sich regelmäßig
die Jahrespacht weitgehend oder komplett im Voraus bezahlen und gehen dabei
schon davon aus, dass sie sich nach der Saison wieder das nächste
Opfer suchen. Negative Vertragsklauseln werden mangels Sprachkenntnisse
gar nicht erfasst.
Von Bedeutung für den Verpächter ist oft nur der Umstand, dass
das Lokal im jeweiligen Jahr vom jeweiligen Pächter so schön
hergerichtet wird, dass sich leicht ein Nachfolgeopfer finden lässt.
Und wie können Sie ohne spanische Sprachkenntnisse um spanische Gäste
werben?
Gefährlich ist es auch lediglich deshalb ein Restaurant zu übernehmen
weil Ihnen sonst zu Hause die Decke auf den Kopf fällt oder sie gerade
geerbt haben.
Ohne eigene Fachkenntnisse und die Möglichkeit das Geschäft
im Bedarfsfall auch im wesentlichen allein übernehmen zu können
machen Sie sich zum Opfer auch wegen fehlender Fachkunde oder Fehlen der
eigenen Arbeitskapazität.
So sollten Sie vorgehen:
Testphasen vorschalten mit mietweisem Probewohnen
in der Region, als Gast die Lokale besuchen, ihre „Opferkapazitäten“ abbauen und
sich in Bereichen fehlender eigener Kenntnisse gezielt fachlichen Rat einholen.
Dies gilt natürlich auch für die rechtliche Vorabprüfung
jedes Gewerbemiet- und Traspasovertrages. Rechtliche Knack- oder Prüfungspunkte
sind u.a. Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Verkaufsmöglichkeit
von Investitionen, Zahlungszeitpunkte.
Hierzu abschließend noch der Hinweis auf eine spezifische Rechtsfalle,
die sich vor Ihnen dann noch auftun kann wenn sie alle anderen Schwierigkeiten überwunden
und schließlich erfolgreich gewirtschaftet haben.
Wegen zu geringer Pachtvertragsrestlaufzeit finden
Sie keinen Übernehmer
der Ihre in das Lokal investierte Geldsumme per Traspasopreis zu übernehmen
bereit ist.
Die verlorene Investitionssumme übersteigt dann oft den über
Jahre erarbeiteten Unternehmensgewinn. Unser Tipp: Verlängerungsoptionen
in den Pachtvertrag einbauen.
2. Fincakauf direkt aus der Ferienlaune heraus
Das Wetter ist schön, die Landschaft beeindruckend, der Preis erscheint
beim Vergleich mit deutschen Grossstadtpreisen bei dieser grossen Grundstücksfläche
günstig. Warum also nicht gleich den privaten „Vorvertrag“ unterzeichnen,
insbesondere wenn der Verkäufer nebenbei auf weitere Kaufinteressenten
hinweist, die sich wohl am Folgetag für dieses Objekt endgültig
entscheiden werden?
Aber, und jetzt zum „aber“ welches beim Kauf dieses Ferienhauses
nicht vernachlässigt werden sollte.
Aber am besten stellen Sie sich hier folgende Kontrollfragen:
2.1. Ist der Preis im Hinblick auf die Örtlichkeit wirklich günstig?
Sie sollten immer auch an den Wiederverkaufsfall denken
2.2. Sind die Vertragsbedingungen adäquat.
2.3. Kann ich die Spanienimmobilie auch entsprechend zeitintensiv nutzen?
Wäre ein entsprechender Hotelaufenthalt günstiger?
2.4. Frage nach dem Reparatur- und Erhaltungsaufwand
2.5. Nebenkosten und Steuern?
2.6. Ist die Legalität der Bauten gegeben?
2.7. Ist der Verkäufer auch Eigentümer?
2.8. Ist meine Familiensituation stabil?
2.9. Erlaubt
meine Berufs- oder Gesundheitssituation wirklich die beabsichtigte Hypothekenfinanzierung? 2.10. Ist die Vertragsvorlage fachkundig geprüft?
Neben der rechtlichen Prüfung gilt es hier zusätzlich auch die
eigene persönliche Situation zu hinterfragen.
Manche Ferienimmobilie war über Jahre vor dem Wiederverkauf ungenutzt
brachliegend weil die Familie nicht immer über Jahre am gleichen Ort
ihrer Urlaub verbringen wollte oder die eigene Gesundheitssituation die
häufigen Reisen nicht zuließ. Haben Sie diese Kontrollfragen
unbeschadet, - mit positiver Beantwortung -, überstanden, kann dem
Fincakauf durchaus nähergetreten werden.
3. Nach Spanien ohne gesicherte Einkommensquelle
Erst Job oder Rente und Rentenauszahlung sichern,
dann nach Spanien übersiedeln
ist hier die Devise.
So werden Berufsunfähigkeitsrenten bei Übersiedlung ins Ausland
oft nicht bezahlt und - wenngleich oft illegal - Rentenzahlungen vorübergehend
eingestellt.
Neben dem aktuellen Liquiditätsverlust führt dies bei Investitionen
im Vertrauen auf die Rentenzahlungen oft zu einem x-fach größeren
Verlust weil begonnene Investitionen oder vertragliche Verpflichtungen
nicht eingehalten werden können.
Bei unbedingtem kurzfristigem Finanzbedarf kommt man dann oft in Spanien
vom „Regen in die Traufe“. Probleme und finanzielle Verluste
können sich so potenzieren.
Zu nachhaltigen Problemen, so unsere Erfahrung,
kann bei der Übersiedlung
nach Spanien auch ein noch nicht abgewickelter Unternehmensverkauf in Deutschland
führen, wenn Sie ihren Lebensunterhalt oder ihre Spanieninvestition
gerade hiermit finanziert haben.
Auch das deutsche Finanzamt meldet sich hierbei oft nachträglich überraschend
zu Wort. Plötzlich ist die formal vertraglich gesicherte Einkommensbasis
dahin.
Der Ratschlag hier kann nur lauten: Die Spanieninvestition konsequent auf
die parallel abgesicherte Einkommenssituation in Deutschland abstimmen.
4. Ihr Unternehmensprojekt wird von der örtlichen Konkurrenz illegal
oder „legal“ verunmöglicht
Das ist eine Problemlage die nur bei sehr bedächtigem
schrittweisen Vorgehen zu vermeiden ist.
Sie haben die ideale Geschäftsidee und eigentlich
stimmt alles.
Aber gerade dann wenn das Vorhaben besonders erfolgsträchtig ist sollte
ihre erste Überlegung dahingehen, ob und inwieweit dieses im Interessenwiderstreit
mit der einheimischen Konkurrenz vor Ort stehen kann.
Sie erhalten dann nämlich gegebenenfalls eine Baugenehmigung aber
die Betriebsgenehmigung wird, - legal oder illegal oder unter vordergründiger
Hinhaltung -, verzögert.
Ihr Berater sagt Ihnen vielleicht Sie können trotzdem weiter investieren
da die endgültige Genehmigung eine reine Formalie sei, aber ihr Konkurrent
der seinen Betrieb früher auch ohne endgültige Genehmigung betrieben
hat, bringt Sie auf Grund von persönlichen Kontakten zu Fall: Scheinbar
legale Stilllegung auf unbestimmte Zeit; nach erheblichen Investitionen
Ihrerseits.
Leider doch noch häufige Realität in der „Bananenrepublik“ der
europäischen Union.
Hier hilft nur das gezielte Vorgehen mit langem finanziellem Atem und eventuell
mit Vorabeinbindung eines einheimischen Geschäftspartners.
5. Nichtberücksichtigung der Vermögensnachfolge
bei oder nach dem Immobilienkauf in Spanien wird oft zur Steuerfalle
Dies ist eine Thematik mit welcher wir im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit
im deutsch-spanischen Rechtsbereich praktisch täglich von neuem befasst
werden.
Insgeheim wird ungeprüft die deutsche Rechts- und Steuersituation
mit hohen Schenkungs- und Erbschaftssteuerfreibeträgen innerhalb der
Kleinfamilie auf das Spanienvermögen übertragen.
So erweist sich das in Deutschland übliche sogenannte Berliner Testament
in der Fassung der wechselseitigen Alleinerbeneinsetzung unter Ehegatten
allerdings als maximale Erbschaftsteuerfalle bei Immobilienvermögen
in Spanien.
Aber auch nicht verheiratete Paare sind angesichts der hohen spanischen
Erbschaftssteuersätze in Spanien höchst steuergefährdet.
Die Maxime hier kann nur lauten:
Vorzugsweise bereits bei jeder Spanieninvestition die Rechtsnachfolge mitzuberücksichtigen.
Jedenfalls aber muss jedes deutsche „Berliner Testament“ nach
einer Spanieninvestition auf den Prüfstand.
Eine Information der
Rechtsanwaltskanzlei Menth / Manacor, Mallorca
Tel. +34 971-55 93 77 / Fax. +34 971-55 93
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E-Mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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Auswandern
nach Spanien
Günter Menth
Mitautor Band 2
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Spezialisiert auf Deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten, insbesondere
Erbrecht & Immobilienrecht
Mallorca & Würzburg
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