Verkehrsbestimmungen
Seit dem 11. Mai 2021 gibt es ein geändertes Tempolimit in Stadtgebieten!
Auf fast allen Straßen in Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Nur auf Straßen mit mehr als einer Fahrbahn pro Richtung ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Auf Strecken an denen sich Gehweg und Straße auf der selben Höhe befinden gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit für PKW auf Landstraßen beträgt 90 km/h, auf mehrspurigen Schnellstraßen 100km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
Es besteht auch auf Mallorca grundsätzlich die Gurtanlegepflicht.
Das Verkehrsschild "Vorfahrtsstraße" gibt es nicht. Nur wartepflichtige Straßeneinmündungen sind mit entsprechenden "Vorfahrt achten", bzw. "Stop" Schildern versehen. Beim Kreisverkehr haben die Fahrzeuge Vorfahrt, die sich im Kreisverkehr befinden, außer, wenn durch Verkehrszeichen eine andere Regelung angezeigt wird.