Seit dem 11. Mai 2021 gibt es ein geändertes Tempolimit in Stadtgebieten!
Auf fast allen Straßen in Ortschaften gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Nur auf Straßen mit mehr als einer Fahrbahn pro Richtung ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Auf Strecken an denen sich Gehweg und Straße auf der selben Höhe befinden gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit für PKW auf Landstraßen beträgt 90 km/h, auf mehrspurigen Schnellstraßen 100km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
Es besteht auch auf Mallorca grundsätzlich die Gurtanlegepflicht.
Das Verkehrsschild "Vorfahrtsstraße" gibt es nicht. Nur wartepflichtige Straßeneinmündungen sind mit entsprechenden "Vorfahrt achten", bzw. "Stop" Schildern versehen. Beim Kreisverkehr haben die Fahrzeuge Vorfahrt, die sich im Kreisverkehr befinden, außer, wenn durch Verkehrszeichen eine andere Regelung angezeigt wird.
100 m vor Kuppen und auf Straßen, die nicht auf 200 m zu überblicken sind, gilt ein allgemeines Überholverbot.
In den Fahrzeugen müssen im Fahrerraum reflektierende Warnwesten mitgeführt werden. Bei verlassen des Wagens (egal ob Fahrer oder Beifahrer) am Straßenrand außerhalb von Ortschaften müssen diese grundsätzlich angelegt werden, egal ob man eine Panne hat oder nicht.
Auf Parkverbote oder begrenztes Parken wird mit farbigen Linien hingewiesen. Gelbe Linien bedeuten Parkverbot, blaue Linien eingeschränktes Parken gegen Lösen eines Parkscheins am Parkautomat.
Für den Fall einer Panne muss jedes in Spanien zugelassene Fahrzeug 2 Warndreicke mit sich führen. Weiterhin muss sich ein kompletter Satz Reserveleuchtmittel im Auto befinden.
Handys dürfen während der Fahrt nur mit einer Freisprechanlage benutzt werden. Die Verwendung von Kopfhörern oder ähnlichen ist untersagt. Es drohen Geldbußen von mindestens 500 Euro. Beim Tanken müssen das Handy und auch sonstige elektronische Geräte ganz ausgeschaltet werden.
Für Kinder unter 3 Jahren müssen Kindersitze entsprechend ihrer Größe vorhanden sein. Kinder über 3 Jahren müssen eine ihrer Statur angepasste Rückhaltevorrichtung benutzen. Auch Personen die unter 1,50m groß sind müssen eine Sitzhilfe benutzen, unabhängig vom Alter.
Bei Benutzung von Zweirädern besteht für Fahrer und Beifahrer eine allgemeine Helmpflicht.
Privates Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist verboten!
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Bei Fahranfängern sogar bei 0,3 Promille.
Mallorquinische Verkehrsteilnehmer interpretieren die Vehrkehrsregeln oft sehr großzügig. Defensives Fahren ist zu empfehlen, nicht zu schnell, aber auch nicht zu langsam. Wenn es einmal kracht, sollte man Ruhe bewahren. Auf keinen Fall die Autorität der Polizei missachten. Leichte Blechschäden nehmen Mallorquiner verständnisvoll zur Kenntnis. Bei schwereren Unfällen ist ein polizeiliches Unfallprotokoll wichtig, das man bei der Autovermietung vorlegen muss, damit diese ohne Probleme den Schaden über die Versicherung abwickeln kann. Immer sofort die Autovermietung informieren.
In den letzten Jahren hat man überall auf der Insel größere Straßenkreuzungen in Kreisverkehr umgebaut. Dadurch hat man die Unfallgefahr in Kreuzungsbereichen eingedämmt und der Verkehr fließt ohne größere Staus. Die Beschilderung ist mittlerweile bis in die kleinsten Orte erneuert und verbessert worden. Die Gefahr sich zu verfahren ist damit äußerst gering. Die Straßen sind fast überall auf der Insel in einem sehr guten Zustand.
Alle Angaben ohne Gewähr!